Podologe oder Fußpfleger ?
Am 1.1.2002 ist das Podologengesetz in Kraft getreten. Es definiert den Unterschied zwischen Podologen - staatlich anerkannt und den Fußpflegern, die je nach Schule eine Ausbildung mit schriftlicher und praktischer Prüfung unter Aufsicht eines Arztes ablegen.
Der Titel "medizinisch" wurde den Fußpflegern aberkannt und nur den Podologen vorbehalten. Ein entscheidender Unterschied ist die Kassenzulassung der Podologen.
Dies bedeutet, sie dürfen Rezepte über Fußpflege, die insulinpflichtige Diabetiker von ihren Ärzten erhalten, mit den Krankenkassen abrechnen. Für alle Selbstzahler liegt der Preis für eine Behandlung beim Podologen in der Regel deutlich höher als beim Fußpfleger.
Ob nun Podologe oder Fußpfleger - für die meisten Kunden ist das Vertrauen zu ihrem Behandler das Wichtigste und dieses Vertrauen entsteht durch eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Fußpflege und nicht durch einen Titel.
Für uns Fußpfleger bedeutet das Podologengesetz den Vorteil an einen Behandler mit intensiverer Ausbildung verweisen zu können, wenn die Grenzen unseres Wissens und unserer Verantwortbarkeit erreicht sind.
Das bedeutet letztendlich den entscheidenden Vorteil für Sie als Kunden.